Unerbetene Telefonanrufe zu Marktforschungszwecken rechtswidrig

Telefonische Werbung zum Absatz von Waren und Dienstleistungen ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen wird seit Jahren von den Gerichten als rechtswidrig eingestuft.

Nun hat das Landgericht Hamburg diesen Grundsatz auf telefonische Umfragen zur Marktforschung ausgedehnt. In seinem am 30. Juni 2006 verkündeten Berufungsurteil (Az. 309 S 276/05) hat das Landgericht dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen unerbetene Telefonanrufe zu Marktforschungszwecken gewährt. Das Interesse des Angerufenen, ein Eindringen in seine Privatsphäre zu verhindern, überwiege gegenüber den Interessen des Marktforschungsunternehmens.

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